Zäune Erfurt
In Erfurt montieren wir Zäune für Ein- und Mehrfamilienhäuser – von den Gründerzeit-Vorstädten rund um die Altstadt bis zu den großen Grundstücken in den eingemeindeten Dörfern im Geratal.
Bauen in Erfurt
Erfurt reicht vom dicht bebauten mittelalterlichen Kern mit Denkmalensemble über die gründerzeitlichen Vorstädte Andreas-, Löber- und Brühlervorstadt – oft mit schmalen Vorgärten und historischen Zäunen auf Sockel – bis zu Einfamilienhausgebieten in Hochheim und den Dörfern im Geratal. Entlang der Gera und der Flutgräben gründen wir die Pfosten frostsicher und achten auf den Hochwasserabfluss.
Unser Einsatzgebiet
- Altstadt – mittelalterlicher Kern, Denkmalensemble mit Gestaltungssatzung
- Andreasvorstadt – Gründerzeitviertel nördlich der Altstadt, schmale Vorgärten
- Löbervorstadt – gründerzeitliche Villen und Stadthäuser am Steiger
- Brühlervorstadt – gemischte Bebauung westlich des Zentrums, viele sanierte Altbauten
- Hochheim – Ein- und Zweifamilienhäuser auf der Anhöhe im Südwesten
- Bischleben – eingemeindeter Ort mit großen Grundstücken im Geratal
Was gilt für Einfriedungen in Erfurt?
In Erfurt gelten die Thüringer Bauordnung (ThürBO) und das Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG). Thüringen unterscheidet sich in zwei Punkten von Sachsen: Es gibt eine Einfriedungspflicht auf Verlangen, und der ortsübliche Maßstab liegt mit 1,20 m niedriger. Für die Altstadt kommt die Gestaltungssatzung hinzu.
- Wie hoch darf mein Zaun in Erfurt sein und brauche ich eine Baugenehmigung?
- Im beplanten und im bebauten Bereich ist die Einfriedung verfahrensfrei, eine Baugenehmigung brauchen Sie dafür in der Regel nicht (ThürBO). Die Höhe richtet sich nach der Ortsüblichkeit. Fehlt eine ortsübliche Form, gilt nach § 39 Abs. 2 ThürNRG ein 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht als Maßstab – das ist niedriger als in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Muss ich meinen Nachbarn vorher informieren?
- Ja. § 41 ThürNRG verlangt, die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung einer Einfriedung dem Nachbarn mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn der Nachbar den Zaun nicht verlangen kann.
- Kann mein Nachbar verlangen, dass ich einen Zaun setze?
- Im bebauten Bereich ja, wenn die Einfriedung sein Grundstück vor wesentlichen Beeinträchtigungen schützt (§ 39 Abs. 1 ThürNRG). In Sachsen gibt es diese Pflicht nicht.
- Wo muss der Zaun stehen und wer trägt die Kosten?
- Die erforderlichen Einrichtungen sind auf dem eigenen Grundstück anzubringen (§ 40 ThürNRG). Müssen beide Nachbarn die gemeinsame Grenze einfrieden, tragen sie die Kosten für Errichtung und Unterhaltung je zur Hälfte.
- Gelten in der Erfurter Altstadt besondere Regeln?
- Ja. Die Altstadt ist Denkmalensemble mit Gestaltungssatzung. Einfriedungen, die von der Straße aus sichtbar sind, stimmen wir vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ab und liefern die Ansichtszeichnung mit.
- Welchen Grenzabstand brauchen Hecken?
- Nach § 45 ThürNRG: bis 1 m Höhe 0,25 m, bis 1,5 m 0,50 m, bis 2 m 0,75 m. Grenzt landwirtschaftlich, gärtnerisch oder weinbaulich genutztes Land an, verdoppeln sich die Abstände.
Kurzüberblick nach unserem Kenntnisstand, keine Rechtsberatung. Paragrafen und Satzungen ändern sich – die verbindliche Auskunft gibt das Bauaufsichtsamt der Stadt Erfurt.
Lieferung & Montage
In der Regel 4–6 Wochen ab Freigabe.
Thüringen fahren wir seltener an als Sachsen. Wir bündeln die Anlieferung mit weiteren Projekten in Mittelthüringen rund um Erfurt, Weimar und Gotha und stimmen den Termin frühzeitig ab.
Angebot für Erfurt anfragenIm Umland
Von Erfurt aus bedienen wir unter anderem:
- Weimar
- Arnstadt
- Sömmerda
- Gotha
- Apolda
- Bad Langensalza
- Kranichfeld
- Neudietendorf
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