Zäune Leipzig
In Leipzig realisieren wir Zaunprojekte von der Gründerzeit-Villa bis zum Neubaugebiet am Stadtrand – abgestimmt auf die Grundstückssituation und die Erhaltungssatzung des Viertels.
Bauen in Leipzig
Leipzig ist geprägt von dichten Gründerzeitquartieren in Gohlis, Schleußig, Connewitz und im Waldstraßenviertel – mit schmalen Vorgärten und historischen Zäunen auf gemauertem Sockel – und von großen Neubaugebieten am Stadtrand. Entlang der Weißen Elster und im Umfeld des Auwalds ist der Boden feucht; dort planen wir die Pfostengründung tiefer und frostsicher.
Unser Einsatzgebiet
- Gohlis – Gründerzeit und Villenbereich, teils in der Erhaltungssatzung
- Waldstraßenviertel – städtebauliches Erhaltungsgebiet mit hohem Denkmalanteil
- Plagwitz – ehemaliges Industrieviertel, viele Loft- und Altbausanierungen
- Connewitz – dichte Altbaubebauung, kleine Vorgärten
- Schleußig – Wohnlagen am Auwald, feuchter Baugrund
- Stötteritz – Ein- und Mehrfamilienhäuser, gemischte Baujahre
Was gilt für Einfriedungen in Leipzig?
Für Leipzig gelten dieselbe Sächsische Bauordnung und dasselbe Nachbarrechtsgesetz wie im übrigen Sachsen. Die Besonderheit sind die städtebaulichen Erhaltungssatzungen, die große Teile der Gründerzeitviertel abdecken.
- Wie hoch darf mein Zaun in Leipzig sein und ist eine Baugenehmigung nötig?
- Bis 2,0 m ist ein ortsüblicher Zaun im bebauten Bereich verfahrensfrei (§ 61 SächsBO). Ein gesetzliches Höchstmaß gibt es nicht – entscheidend ist das ortsübliche Straßenbild.
- Braucht mein Zaun im Waldstraßenviertel oder in Gohlis eine Genehmigung?
- Bauordnungsrechtlich nicht, aber diese Viertel liegen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten. Dort ist für Einfriedungen und die Umgestaltung von Vorgärten zusätzlich eine Genehmigung nach § 172 BauGB erforderlich. Wir liefern die Unterlagen für den Antrag mit.
- Welche Leipziger Viertel sind betroffen?
- Unter anderem das Waldstraßen-/Bachstraßenviertel sowie Teilbereiche von Gohlis, Connewitz und Reudnitz. Die genaue Abgrenzung veröffentlicht die Stadt Leipzig.
- Darf der Zaun auf die Grenze und wer zahlt?
- Ortsübliche Zäune dürfen auf die Grenze (§ 4 SächsNRG). Eine gemeinsame Grenzeinfriedung zahlen beide Nachbarn je zur Hälfte (§ 6). Eine allgemeine Pflicht zur Einfriedung gibt es in Sachsen nicht.
- Was tun Sie bei feuchtem Baugrund in Schleußig oder am Auwald?
- Wir gründen die Pfosten tiefer und frostsicher und verwenden feuerverzinkte Profile, damit die Anlage auch bei hohem Grundwasserstand dauerhaft steht.
Kurzüberblick nach unserem Kenntnisstand, keine Rechtsberatung. Die genaue Abgrenzung der Erhaltungsgebiete und verbindliche Auskünfte gibt die Stadt Leipzig.
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Leipzig fahren wir auf denselben Sachsen-Touren an wie Dresden. Kleinere Orte im Umland nehmen wir bei passender Route direkt mit.
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